Wenn es um deine berufliche Selbstständigkeit geht, stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen, wie du deine Tätigkeit ausüben kannst. Es ist wichtig zu wissen, wann du als Freiberufler arbeiten kannst und wann du ein Gewerbe anmelden musst. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema
Die Unterscheidung zwischen einer gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeit ist entscheidend, da es spezifische Regelungen für freie Berufe gibt. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler zahlst du nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für dich als Freiberufler keine Rolle spielt. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.
Aufgrund der besonderen Regelungen für Freiberufler ist es ratsam, von Anfang an zu klären, ob du als Freiberufler oder als Gewerbetreibender eingestuft wirst. Diese Klärung sollte am besten mit dem zuständigen Finanzamt erfolgen. Es geht dabei nicht um die offizielle Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um deine steuerliche Einordnung. Diese Auskunft ist unverbindlich und wird vom Finanzamt erteilt. Für eine verbindliche Einordnung müssen sehr strenge Kriterien erfüllt sein.
Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich gelten oder ein Gewerbe angemeldet werden muss. In Zweifelsfällen kann die Konsultation eines Sachverständigen hilfreich sein. Diese Bewertung kann beispielsweise vom Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) durchgeführt werden.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein entscheidendes Merkmal zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe.
Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend tätig bist, ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Dies gilt auch, wenn andere freiberufliche Arbeitskräfte beteiligt sind. Die leitende Tätigkeit muss sich nicht nur auf einen Teilbereich, sondern auf die gesamte Tätigkeit erstrecken. Du bist leitend tätig, wenn du nicht nur die Arbeitsdurchführung, sondern auch die organisatorischen Grundlagen festlegst. Zudem trägst du die Verantwortung für die Überwachung grundlegender Fragen und Entscheidungen gemäß festgelegter Richtlinien. Du bist leitend tätig, wenn du die volle Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag trägst.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Hierbei kann ein Steuerberater, Rechtsanwalt oder das IFB, das Institut für Freie Berufe Nürnberg, beratend zur Seite stehen.
Hinweis: Freiberufliche Tätigkeit ist nicht dasselbe wie freie Mitarbeit und sollte daher nicht verwechselt werden.
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